Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Arbeitszeit erfassen?

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit – ohne die Ruhepausen. So ist es im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG) geregelt. Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.

 

Was steht derzeit im Arbeitsgesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit über acht Stunden sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen oder zur Einsicht zuzusenden.

Welche Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen?

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist es laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ab sofort für alle Unternehmen Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen. Ausnahmen sind Mitglieder der Geschäftsleitung, Leitende Angestellte oder Außendienstmitarbeitende.

Müssen auch kleine Unternehmen Arbeitszeit erfassen?

Ja. Allerdings dürfen Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern die Zeiten auch händisch in Papierform erfassen, während Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern die Zeiten elektronisch über ein geeignetes System erfassen müssen.

Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

Ab elf und mehr Mitarbeitern muss die Arbeitszeit elektronisch über ein Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitenden können die Arbeitszeiten auch weiterhin auf Papier erfassen. Diese Aufzeichnungen sind zwei Jahre lang zu speichern.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verlangt, dass die tägliche Arbeitszeit, die Pausen und die Ruhezeiten dokumentiert werden. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, und es muss sichergestellt sein, dass zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten wird. Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden muss eine 30-minütige Pause enthalten sein. Ab der neunten Stunde müssen 45 Minuten Pause enthalten sein. Die Pausen dürfen nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit genommen werden.

In vielen Branchen und Unternehmen können spezifische Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Diese Regelungen können detailliertere Anforderungen enthalten und kommen nur zum tragen, wenn das ArbZG keine exakten Vorgaben macht.

Seit wann ist Zeiterfassung Pflicht?

Seit dem 13. September 2022 besteht für alle (mit wenigen Ausnahmen) die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung mit Pausen und Ruhezeiten.

Muss Arbeitszeit digital erfasst werden?

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird, sofern die Anzahl der Mitarbeiter bei maximal zehn liegt.

Kann man Arbeitszeit mit dem Handy erfassen?

Ja, wenn dort eine entsprechende App oder ein Zugang zu einem Zeiterfassungssystem vorhanden ist.

Kann man Arbeitszeit unterwegs erfassen?

Ja. Zum Beispiel über das Smartphone oder Tablet, wenn dort ein entsprechender Zugang zu einem geeigneten Zeiterfassungssystem vorhanden ist.

Kann ich Überstunden sehen?

Das ist abhängig vom genutzten Zeiterfassungssystem. Bei TimeTracking online ist das problemlos im persönlichen Cockpit möglich.

Darf mein Chef mir den Überblick über Überstunden verbieten?

Jeder Mitarbeiter hat ein Recht darauf seine geleisteten Überstunden zu erfahren. 

Gibt es Strafen, wenn Arbeitszeit nicht erfasst wird?

Ja. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Pflicht die Arbeitszeiten ordnungsgemäß zu erfassen, droht nach § 22 Absatz 2 ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

Was ist wichtig bei der Zeiterfassung?

Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen. Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten.

Welche Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung gibt es?

Elektronische Zeiterfassung ist die gängige und sicherste Lösung. Diese kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden: Hardwarelösungen wie zum Beispiel Terminals (Mit Transponder, Fingerabdruck oder Barcode), webbasierte oder mobile Softwarelösungen über PC, Tablet oder Smartphone.

Wer überprüft die Arbeitszeiterfassung?

In erster Linie ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Er ist verpflichtet, seinen Betrieb entsprechend zu organisieren. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz sind zwar Bundesgesetze, die Überwachung der Bestimmungen der Gesetze ist jedoch Aufgabe der Bundesländer.

Ist die Pause in der Arbeitszeit enthalten?

Nein. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eingehalten und ebenso dokumentiert werden.

Wie muss ein Arbeitszeitnachweis aussehen?

Ein Nachweis über die Arbeitszeit muss die minutengenaue Arbeitszeit inklusive der Pausen in mindestens der Länge des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs aufweisen. 

Welche Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Dabei können die Pausen in 15 Minuten Abschnitte unterteilt werden.